Feuerungskontrolle / CO - Messung an Holzfeuerungen

Der Winter ist da, die Holzheizungen sind in Betrieb! Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um die alle 2 Jahre fällige CO-Messung durchzuführen. bei kaltem Winterwetter laufen die Holzheizungen über längere Zeit auf Vollasst, das sind ideale Bedingungen zum ein gutes Messresultat zu erreichen. Für die Messung zählt das Kalenderjahr. Darum ist es von Vorteil die Messung im Januar / Februar zu machen da in den letzten Jahren die Temperaturen im November / Dezember sehr warm waren. Dann sind die Probleme vorprogrammiert: zu hohe Messwerte, Messung fällt durch, Abgabefrist beim Amt ist abgelaufen...

Darum rufen sie uns jetzt an 052 202 98 08 oder schicken sie uns ein Mail mit der Aufforderung der Gemeinde auf: Pfeifer Kaminfeger GmbH für einen Termin.

 

 

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Amtliche Sicht-Kontrolle & CO-Messung an Holzfeuerungen ab 2015

Was wurde bis jetzt bei einer Holzfeuerungskontrolle gemacht?

Seit Oktober 2007 wurde bei alle Holzfeuerungen, alle 2 Jahre, in denen mehr als 200 kg Holz pro Jahr verbrannt wurde eine visuelle Sicht-Kontrolle der Gesamtanlage und des Brennstoffes sowie der Asche durchgeführt. Die Erkenntnisse wurden auf einem amtlichen Rapport festgehalten und an die Sammelstelle des Kt. Zürich und den zuständigen Ämter vor Ort weitergeleitet. Das betraf den kleinen Holzofen im Wohnzimmer über den Kachelofen, Kochherd bis zur Zentralen Holzheizung im Keller.

Bei einer Zentralen Holzfeuerung bis 70kW ist zusätzlich zur Sichtkonntrolle eine Co-Messung durchzuführen.

Ab 70 kW Leistung führte diese Messungen der Kanton durch. inklusive Feinstaubmessung.

40 - 69.9kW Anlagen die mit Restholz und Abfallholz betrieben werden, sind auch Feinstaubmesspflichtig!

Diese Messungen bei Holz sind gleich zu stellen mit den Abgasmessungen aller Öl und Gasheizungen. Aber massiv Aufwendiger in der Durchführung.

Was ist ab 1.1.2015 in Winterthur?

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